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Weltkugel

Schutzgebiete

Naturschutzgebiete in Emmendingen

Die Stadt Emmendingen liegt in der malerischen Landschaft des Breisgaus, zwischen der Vorbergzone des Schwarzwaldes und dem Kaiserstuhl. Aufgrund dieser naturräumlichen Vielfalt gibt es im Emmendinger Stadtgebiet viele wertvolle Natur- und Lebensräume. Emmendingen selbst liegt z. B. im Naturpark Südschwarzwald und das Gebiet von Haselwald-Spitzmatten ist als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Außerdem verfügt die Stadt Emmendingen über ein Naturdenkmal, ein Waldschutzgebiet, ein Landschaftsschutzgebiet, ein FFH-Gebiet und viele verschiedene schützenswerte Biotope.

Dabei haben alle diese Schutzkategorien eins gemeinsam: Die Gebiete sind wichtig für die Umwelt und sollen sich nachhaltig weiterentwickeln und erhalten bleiben.

Die genaue Lage der Schutzgebiete in Emmendingen kann auf der Webseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) unter "Natur und Landschaft" > "Schutzgebiete" eingesehen werden.

Liste der Schutzgebiete

Emmendingen liegt im „Naturpark Südschwarzwald“

Der Naturpark Südschwarzwald besteht seit 1999 und umfasst den Südlichen Schwarzwald mit einer Fläche von 394.000 Hektar (das entspricht über 7 Mal die Fläche des Bodensees).

Der Status "Naturpark" ist eine Schutzkategorie, die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 27 verankert ist. Er dient dem Schutz von Natur und Landschaftsgebieten mit besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Zugleich steht eine nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung der Region als Erholungslandschaft im Vordergrund. Naturparke werden als großräumige Gebiete definiert, die als vorbildliche Erholungslandschaften weiterzuentwickeln und zu pflegen sind.

Geschützter Landschaftsbestandteil „Haselwald-Spitzmatten“

Naherholungsgebiet mit blütenreichen Mähwiesen, Lebensraum für Tiere und Kaltluftzufuhr für die Stadt: Das Gebiet „Haselwald-Spitzmatten“ erfüllt viele Funktionen. Seit 2020 steht es unter besonderem Schutz.

Mit der Schutzkategorie „Geschützter Landschaftsbestandteil“ werden Teile von Natur und Landschaft gesichert, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Gründe für den Schutz sind unter anderem:

  • Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
  • Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes
  • Abwehr schädlicher Einwirkungen
  • Bedeutung eines Landschaftsbestandteils als Lebensstätte wildlebender Tier- und Pflanzenarten

Der Emmendinger Stadtrat beschloss, den unter dem Namen „Haselwald-Spitzmatten“ bekannt gewordenen Bereich mit dem Erlass einer Satzung (PDF-Datei)(PDF-Datei) zu einem „geschützten Landschaftsbestandteil“ zu erklären. Damit endete eine jahrelange Diskussion über die Zukunft des Areals am Bebauungsrand der Stadt Emmendingen. Eine Bürgerinitiative hatte 2015 einen Bürgerentscheid erreicht, bei dem über eine Entwicklung des Areals als Wohnbau-Fläche abgestimmt wurde. Eine Dreiviertelmehrheit stimmte am 17. Juli 2016 gegen die Bebauung. Auch im Stadtentwicklungskonzept (PDF-Datei) wird auf die Entwicklung dieses wichtigen innerstädtischen Grünraums hingewiesen.

Zahlen und Fakten

  • Größe des geschützten Landschaftsbestandteils: 17 Hektar
  • Häufigste Biotop-Art: Magerwiese
  • Bisher wurden im Schutzgebiet festgestellt: 88 Vogelarten, 4 Reptilienarten, 15 Heuschreckenarten 115 Tag- und Nachtfalterarten
  • Details finden Sie im artenschutzfachlichen Gutachten (PDF-Datei)

Mähwiesen – Landschaftsschutz durch Heuwiesen-Nutzung

Mit ihrem besonderen Blütenreichtum sind die Wiesen nicht nur ein artenreiches „Fauna-Flora-Habitat“, sondern haben in Baden-Württemberg auch als Kulturgut einen besonderen Stellenwert. Denn magere Flachland-Mähwiesen sind selten geworden. Sie sind das Produkt langer extensiver Nutzung: Die Flächen dienen seit Generationen der Heugewinnung und wurden meist nur ein bis zwei Mal jährlich abgeerntet. Nur wenn diese extensive Nutzung gewährleistet bleibt, kann ihr besonderer Artenreichtum erhalten werden.

Einen großen Teil der Heuwiesen von Haselwald-Spitzmatten bewirtschaftet ein Landwirt gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. So wird das Heu erst gemäht, wenn die meisten Gräser geblüht haben und die Heuernte auf möglichst wenige Arbeitsschritte reduziert. Bei jedem Schnitt muss eine Restfläche ungemäht stehen bleiben und die Lage der Altgrasstreifen muss von Schnitt zu Schnitt wechseln. Damit blei­ben die Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten erhalten und können sich bestmöglich entwickeln. Eigenart, Vielfalt und Erholungswert der Landschaft werden gesichert.

Kaltluftzufuhr: wichtig für das Stadtklima

Neben den ökologischen Aspekten haben die Mähwiesen im Osten des Stadtgebiets auch eine wichtige Bedeutung für das Stadtklima. Von hier strömt kühlere Luft aus dem Umland in die Innenstadt. Bei zunehmender Klimaerwärmung wird dies in Zukunft von immer größerer Bedeutung sein, um die städtischen Quartiere in der Nacht abzukühlen. Darüber hinaus ist das Gebiet als Wasserschutzzone ausgewiesen, da es einen wichtigen Beitrag zur Grundwasserneubildung leistet. Hier gehen Biodiversitäts- und Klimaschutz Hand in Hand mit städtischer Naherholung.

Natura 2000 und FFH-Gebiet - „Schwarzwald zwischen Kenzingen und Waldkirch“

Teile des ca. 2.256 ha großen FFH-Gebietes „Schwarzwald zwischen Kenzingen und Waldkirch“ befinden sich auch in Emmendingen. Bei dem Gebiet handelt es sich um ausgedehnte naturnahe Wälder und Bäche am westlichen Schwarzwaldrand mit kleinflächigen Wiesen und Halbtrockenrasen.

Natura 2000 ist eine europäische Naturschutzkonzeption auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) aus dem Jahr 1992. Die Staaten der Europäischen Union haben sich damit die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt und den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete beschlossen.

Landschaftsschutzgebiet „Landeck und Hochburg“

Das Landschaftsschutzgebiet „Landeck und Hochburg“ mit seinen bemerkenswerten Burgruinen befindet sich auch anteilig in Emmendingen. Das 41 ha große Gebiet wurde bereits 1938 unter Schutz gestellt.

Landschaftsschutzgebiete sollen die natürliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft bewahren. Flächenmäßig sind Landschaftsschutzgebiete meist größer als Naturschutzgebiete. Auch die Schutzbestimmungen sind weniger stark ausgeprägt: Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist unter bestimmten Auflagen erlaubt. Landschaftsschutzgebiete sollen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten oder wiederherstellen.

Waldschutzgebiet Schonwald „Kirchwald“ (Mundingen)

Seit 2003 hat der 3,2 ha große Kirchwald von Mundingen mit seinen über 200 Jahre alten Traubeneichen den Status eines Schonwaldes. Das heißt, es dürfen keine Bäume zu wirtschaftlichen Zwecken entnommen werden.

Waldschutzgebiete – Bannwälder und Schonwälder – dienen der Erforschung von natürlichen Kreislauf- und Entwicklungsprozessen im Wald, erfüllen Ökosystem- und Artenschutzfunktionen und sind gleichzeitig wertvolle Gen-Ressourcen im Wald.

Schonwälder sind Wälder, in denen ein spezielles Schutzziel die waldbauliche Behandlung bestimmt. Dieses kann in der Erhaltung seltener Tier- oder Pflanzenarten, Waldgesellschaften oder historischer Bewirtschaftungsformen bestehen. Das Schutzziel sowie die damit verbundenen Maßnahmen sind in der jeweiligen Schonwaldverordnung festgelegt. Im Gegensatz zum Bannwald ist in den Schonwäldern die Bewirtschaftung nicht komplett ausgesetzt.

Naturdenkmale „Burghang“ und „Bismarkeiche“

Der Burghang in Emmendingen ist seit 1980 als flächenhaftes Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung und Pflege des Burghangs mit der charakteristischen, aus Kalkstein und Lößlehm bestehenden, Abbruchkante, seinen wertvollen Bäumen, Gebüschgruppen, seiner reichhaltigen Bodenflora und Vogelfauna sowie die Sicherung der Naherholung.

Als Einzelgebilde eines Naturdenkmals in Emmendingen gilt eine Bismarkeiche nordöstlich des Eichberges.

Als Naturdenkmal können sowohl Einzelgebilde wie landschaftsprägende Bäume, Felsen oder Höhlen als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu fünf Hektar Größe, wie kleinere Wasserflächen, Moore oder Heiden, ausgewiesen werden. Der Schutzstatus der flächenhaften Naturdenkmale ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar: Naturdenkmäler dürfen nicht verändert werden.

Gesetzlich geschützte Biotope

In Emmendingen gibt es 233 schützenswerte Biotope, wovon der Großteil Offenland- und Waldbiotoptypen darstellen, wie z. B. diverse Feldgehölze oder Buchenmischbestände.

Gesetzlich geschützte Biotope genießen unmittelbaren gesetzlichen Schutz. Es handelt sich dabei um besonders wertvolle und zumeist gefährdete Lebensräume, wie zum Beispiel Moore, Nasswiesen und Trockenrasen, seltene naturnahe Waldgesellschaften oder auch Strukturreiche Waldränder und Reste historischer Waldbewirtschaftungsformen. Gesetzlich geschützte Biotope werden anhand der Standortverhältnisse, der Vegetation, der Artenzusammensetzung und sonstiger Eigenschaften definiert.