Photovoltaik-Förderungen
Bitte Beachten!
Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Das heißt, es wurde noch kein Auftrag vergeben oder eine Bestellung getätigt. Aufträge und Bestellungen dürfen erst nach Erhalt der Bewilligung getätigt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer_in, Erbbauberechtigt oder Eigentümer_innengemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümer_innen, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Gebäuden in allen Stadt- und Ortsteilen der Stadt Emmendingen sind. Bei Installation eines Balkonkraftwerkes in der Stadt Emmendingen sind außerdem auch Mieter_innen antragsberechtigt.
Was wird im Förderbaustein „Photovoltaik-Anlage“ gefördert?
Wenn Sie sich für den Bau einer Photovoltaik-Anlage entscheiden und die Dachfläche maximal nutzen, können Sie für die Umsetzung eine Förderung beantragen: Die Förderhöhe berechnet sich dann aus der Leistung Ihrer Anlage und orientiert sich an den installierten kWp (Kilo-Watt-Peak, also die installierte Höchstleistung der Anlage). Hier erhalten Sie bis 9,99 kWp 80€ pro installiertem kWp und ab 10 kWp 120€ pro installiertem kWp, insgesamt jedoch maximal 1.400€.
Beispielrechnung:
Bei Maximalbelegung (Grundlage dafür sind die Angaben aus dem Energieatlas des LUBW) kann das Dach beispielsweise mit einer Anlage mit 12kWp bestückt werden.
Anlage 12 KWp Leistung:
800 € für die ersten 10kWp (10x80 €)
240 € für die 2kWp über 10kWp (2x120 €)
= 1.040 € gesamt Förderung
Für Anträge, die vor dem 01.01.2025 gestellt wurden: Wenn bei Ihrem Gebäude die gesetzliche PV-Pflicht greift, beachten Sie bitte, dass für die Berechnung der Förderhöhe dann nur der Teil der Anlagen-Leistung berücksichtigt werden kann, der nicht durch die gesetzliche PV-Pflicht für Ihr Gebäude vorgeschrieben ist.
Antworten auf Fragen zu der PV-Pflicht und den Erfüllungsmöglichkeiten finden Sie unter:
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Photovoltaikpflicht
Balkonkraftwerke (Plug-In-Anlagen)
Für Balkonkraftwerke erhalten Sie pauschal 50 € Förderung. (Für Anträge, die bis zum 31.12.2024 eingegangen sind, gibt es eine Pauschale von 250 €)
Voraussetzungen für eine Förderung:
- die Installation einer Einspeisesteckdose (Wieland-Steckdose) durch eine Fachkraft. Die Stadt Emmendingen verzichtet auf den Nachweis über den Einbau einer Einspeisesteckvorrichtung (Wieland-Steckdose), wenn die Betreiberin/der Betreiber der Plug-In-Anlage folgendes beachtet: Für den Anschluss des Balkonmoduls an das Stromnetz sind die Bestimmungen und Normen einzuhalten. Diese werden zum Beispiel über einen berührungsgeschützten Wieland-Stecker oder den Direktanschluss der Geräte durch eine_n zugelassenen Elektrikerin oder Elektriker erfüllt. Ein Betrieb der Balkonmodule mit handelsüblichen
Mehrfachsteckdosen ist nicht zulässig. Auf die Einhaltung des NA-Schutzes des Wechselrichters ist schon beim Kauf zu achten. Die Einhaltung der Bestimmungen und einschlägigen Normen für den sicheren Betrieb der Balkonmodule liegt bei den Betreiberinnen und Betreibern. - die Eignung und evtl. der Austausch des Stromzählers. Weitere Informationen: SWE Plug-In-Erzeugunganlagen
- die Registrierung beim Marktstammdatenregister erfolgt durch Sie direkt und ist kostenlos. Die Bestätigung geht Ihnen im Anschluss postalisch zu – von dieser benötigen wir eine Kopie als Nachweis.
Ablauf und Nachweise
- Förderantrag stellen
- Bewilligung erhalten, die i.d.R. innerhalb von wenigen Wochen erteilt wird
- Solateur beauftragen / Anlage bestellen
- Anlage installieren
- Schlussrechnung erhalten und bezahlen
- Unterlagen und Nachweise einreichen
- Unterlagen und Nachweise PV-Anlage:
- Schlussrechnung Solateur
- Registrierungsbestätigung beim Marktstammdatenregister
- Optional: Foto der Anlage mit Einverständnis der anonymisierten Nutzung durch das Klimaschutzmanagement der Stadt Emmendingen für Öffentlichkeitsarbeit
- Unterlagen und Nachweise Balkonkraftwerk:
- Datenblatt der Anlage
- Kopie der Registrierungsbestätigung beim Marktstammdatenregister
- Optional: Foto der Anlage mit Einverständnis der anonymisierten Nutzung durch das Klimaschutzmanagement der Stadt für die Öffentlichkeitsarbeit
- Unterlagen und Nachweise PV-Anlage:
- Förderung wird ausgezahlt (i.d.R. innerhalb von 4 Wochen)