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Weltkugel

Photovoltaik-Förderungen

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk? - Ein Beitrag von SWR Ökochecker klärt auf!

Eine der größten Herausforderungen ist die Energiewende. Mini-Solaranlagen versprechen: Privat das Klima schützen und Geld sparen. Aber hilft es wirklich?

Der Beitrag und das informative Video der Ökochecker vom SWR geben wertvolle Einblicke, Tipps, Erfahrungen und Hinweise zu den kleinen aber feinen Balkonkraftwerken. Überzeugt? Dann können Sie von unserem Förderprogramm profitieren! Mit 250,00€ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung einer Stecker-Solar-Anlage!

Weiterlesen beim SWR!

Auch interessant: Wie viel kann ich jährlich an Stromkosten sparen mit einer Stecker-Solar-Anlage? Und wie viel Kohlendioxid spare ich ein? Das Beantwortet ein Rechner der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Mit nur wenigen Klicks werden wichtige Fragen rund um Balkonkraftwerke beantwortet.

Klicken und Rechnen!

Förderung einer Photovoltaik-Anlage

Warum wurde der Förderbaustein PV-Anlagen überarbeitet?

Auf Grund der sich verändernden Gesetzeslandschaft ist es notwendig, das Förderprogramm und damit auch die Förderrichtlinien anzupassen. Konkret handelt es sich um die seit dem 01.05.2022 in Kraft getretetene Photovoltaik(PV)-Pflicht für neue Wohngebäude, sowie die seit 01.01.2023 bestehende PV-Pflicht für Bestandsgebäude bei grundlegenden Dachsanierungen (§8 KSG BW).

Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Photovoltaikpflicht

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer_in, Erbbauberechtigt oder Eigentümer_innengemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümer_innen, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Gebäuden in allen Stadt- und Ortsteilen der Stadt Emmendingen sind. Bei Installation eines Balkonkraftwerkes in der Stadt Emmendingen sind außerdem auch Mieter_innen antragsberechtigt.

    Was wird im Förderbaustein „Photovoltaik-Anlage“ gefördert?

    Wenn Sie sich für den Bau einer Photovoltaik-Anlage entscheiden und die Dachfläche maximal nutzen, können Sie für die Umsetzung eine Förderung beantragen: Die Förderhöhe berechnet sich dann aus der Leistung Ihrer Anlage und orientiert sich an den installierten kWp (Kilo-Watt-Peak, also die installierte Höchstleistung der Anlage). Hier erhalten Sie bis 9,99 kWp 80€ pro installiertem kWp und ab 10 kWp 120€ pro installiertem kWp, insgesamt jedoch maximal 1.400€.

    Wenn bei Ihrem Gebäude die gesetzliche PV-Pflicht greift beachten Sie bitte, dass für die Berechnung der Förderhöhe dann nur der Teil der Anlagen-Leistung berücksichtigt werden kann, der nicht durch die gesetzliche PV-Pflicht für Ihr Gebäude vorgeschrieben ist.

    Antworten auf Fragen zu der PV-Pflicht und den Erfüllungsmöglichkeiten finden Sie unter:

    Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Photovoltaikpflicht

      Beispielrechnung PV-Anlage

      Bei Maximalbelegung (Grundlage dafür sind die Angaben aus dem Energieatlas des LUBW) kann Ihr Dach beispielsweise mit einer Anlage mit 12kWp bestückt werden.

      a) Ihr Dach unterliegt der PV-Pflicht (zum Beispiel bei Neubauten ab dem 01.05.2022)

      Sie sind durch die gesetzliche PV-Pflicht verpflichtet, 60% des Daches mit einer PV-Anlage zu bestücken. Daher werden 60% der Leistung bei Maximalbelegung nicht berücksichtigt. Bei 12kWp entspricht das gerundet 7kWp. Für das Förderprogramm können dann die verbleibenden 5 kWp geltend gemacht werden.

      +240 € für 3kWp unter 10kWp (3x80€)

      +240 € für die 2kWp über 10kWp (2x120 €)

      = 480 € gesamt Förderung

      b) Für Sie gilt die PV-Pflicht nicht

      +800 € für die ersten 10kWp (10x80 €)

      +240 € für die 2kWp über 10kWp (2x120 €)

      = 1.040 € gesamt Förderung

        Balkonkraftwerke (Plug-In-Anlagen)

        Für Balkonkraftwerke erhalten Sie pauschal 250€ Förderung.

        Voraussetzung ist:

        • die Installation einer Einspeisesteckdose (Wieland-Steckdose) durch eine Fachkraft (Nachweis erforderlich)
        • die Eignung des Stromzählers (2-Wege Zähler oder ein Zähler mit Rücklaufsperre)
        • die Registrierung beim Marktstammdatenregister

        Für die Registrierung beim Netzbetreiber, müssen Sie im Gebiet der großen Kreisstadt Emmendingen ein Formular der Stadtwerke (SWE) ausfüllen. Die Stadtwerke prüft dann, ob ihr Zähler geeignet ist. Muss der Zähler gewechselt werden, wird dieser von den SWE für Sie kostenlos gewechselt. Eine Kopie der Registrierung benötigen wir als Nachweis. Mehr dazu, sowie das Formular finden Sie unter SWE Plug-In-Erzeugunganlagen.

        Die Registrierung beim Marktstammdatenregister erfolgt durch Sie direkt und ist kostenlos. Die Bestätigung geht Ihnen im Anschluss postalisch zu – von dieser benötigen wir eine Kopie als Nachweis.

        Bitte beachten Sie: Bei Balkonkraftwerken ist ein Einverständnis der/des Vermieter_in, Eigentümer_in oder der Eigentümer_innengemeinschaft einzuholen!

          Ablauf und Nachweise

          1. Förderantrag stellen
          2. Bewilligung erhalten, die i.d.R. innerhalb von wenigen Wochen erteilt wird
          3. Solateur beauftragen / Anlage bestellen
            • Anlage installieren
            • Schlussrechnung erhalten und bezahlen
          4. Unterlagen und Nachweise einreichen
            • Unterlagen und Nachweise PV-Anlage:
              • Schlussrechnung Solateur
              • Registrierungsbestätigung beim Marktstammdatenregister
              • Bei PV-Pflicht, wenn Ihre Dachfläche von Ausnahmen betroffen ist: Kopie des Dachplans im Sinne des Paragrafen 8 Photovoltaik-Pflicht-Verordnung
              • Optional: Foto der Anlage mit Einverständnis der anonymisierten Nutzung durch das Klimaschutzmanagement der Stadt Emmendingen für Öffentlichkeitsarbeit
            • Unterlagen und Nachweise Balkonkraftwerk:         
              • Datenblatt der Anlage
              • Kopie des Formulars zur Anmeldung einer Plug-In Erzeugungsanlage der SWE
              • Kopie der Rechnung über die fachgerechte Installation der Einspeisesteckdose
              • Kopie der Registrierungsbestätigung beim Marktstammdatenregister
              • Optional: Foto der Anlage mit Einverständnis der anonymisierten Nutzung durch das Klimaschutzmanagement der Stadt für die Öffentlichkeitsarbeit
          5. Förderung wird ausgezahlt (i.d.R. innerhalb von 4 Wochen)