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Weltkugel

Fahrradstraße & Fahrradzone

Fahrradstraßen in Emmendingen

Die Stadt Emmendingen setzt aufs Rad. Das aktuellste Beispiel dieser umweltverträglichen Verkehrspolitik: Die Straßen „Am Festplatz“ und „Am Schießrain“ wurden im September 2023 in eine Fahrradstraße umgewandelt. Neben der Fahrradzone in Bürkle-Bleiche gibt es jetzt sechs Fahrradstraßen in Emmendingen: Am Festplatz (1), Am Schießrain (2), Markgrafen- und Neubronnstraße (3), Am Sportfeld (4), Furtmattenweg (5) und Karl-Bautz-Straße (6). 

Fahrradzone Bürkle-Bleiche

Im größten Stadtteil Emmendingens mit 9.200 Einwohnenden dominiert der Radverkehr. Die gut ausgebaute Infrastruktur mit Einkaufs- und Gesundheitszentrum, Schulen und Kitas kann mit dem Fahrrad schnell und einfach erreicht werden.

Neben der Fritz-Boehle-Schule führen auch die Schulwege zu den weiterführenden Schulen nördlich der Bahngleise durch den Stadtteil. Durch die Fahrradzone besteht nun die Möglichkeit, den innerstädtischen Verkehr neu zu ordnen und den Autoverkehr innerhalb des Quartiers zu reduzieren. Dabei werden selbstverständlich auch die Anwohnenden und Anliegenden berücksichtigt. 2022 wurde die Fahrradzone zunächst für ein Jahr erprobt und das Verkehrsverhalten erforscht. Seit März 2023 ist die Fahrradzone nun dauerhaft eingerichtet.

Was ist eine Fahrradstraße bzw. -zone?

Fahrradstraßen

In einer Fahrradstraße haben Fahrräder und E-Scooter Vorrang. Erlaubt sind Fahrräder, E-Scooter und Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen. Alle anderen motorisierten Fahrzeuge dürfen die Straße nur dann benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Fahrradstraßen erstrecken sich über einzelne Straßenzüge. 

Fahrradzone

Eine Fahrradzone ist ein für Radfahrende vorgesehenes zusammenhängendes Gebiet mehrerer Fahrradstraßen. Es gelten die gleichen Verkehrsregeln wie in einer Fahrradstraße und Radfahrende und E-Scooter haben Vorrang.

  

Wer darf was?

Was bedeutet "Anlieger frei"?

Unter Anlieger sind alle Personen zu verstehen, die in Kontakt mit den Bewohner_innen oder Grundstückseigentümer_innen treten wollen. Das gilt für Personen, die z.B. eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen wollen, Gastronomiegäste oder Ladenkund_innen. Für alle, die beispielsweise die Straße mit ihrem PKW nur als Abkürzung oder zur Durchfahrt benutzen wollen ist die Benutzung verboten. 

Anlieger sind demnach:

  • Bewohner_innen / Anwohner_innen
  • Personen, die Anwohner_innen besuchen
  • Geschäftskund_innen / Gäste / Patient_innen
  • Liefer- und Paketdienste
  • Personen, die dort ihre Arbeitsstelle haben