Artenschutz
Beleuchtung aus für den Artenschutz
2023 ist eine Änderung des Naturschutzgesetz Baden-Württenberg in Kraft getreten - mit großer Wirkung. Das bereits vorher bestehende Verbot der Fassadenbeleuchtung ist seit dieser Änderung nicht mehr nur auf Gebäude der öffentlichen Hand beschränkt, sondern gilt nun ganz allgemein für „bauliche Anlagen", also auch für Privateigentum bzw. Gewerbetreibende.
Das Naturschutzgesetz verbietet Fassadenbeleuchtungen von April bis September ganztägig und von Oktober bis März nachts von 22 bis 6 Uhr.
Naturschutzgesetzt Baden-Württemberg
Mit diesem Verbot ist die bewusste Beleuchtung der ganzen Gebäudefassade oder großer Teile davon gemeint – nicht etwa einzelne Leuchten als Eingangs- oder Balkonbeleuchtung. Nur wenn die Beleuchtung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder aufgrund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, gilt eine Ausnahme. Dies ist z.B. beim Durchgang am Rathaus Emmendingen der Fall.
Insbesondere bei freistehenden Gebäuden im Außenbereich ist eine Fassadenbeleuchtung oftmals die stärkste Lichtquelle im Umkreis. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Tierwelt. Vor allem Insekten werden von künstlichem Licht oft kilometerweit angezogen. Meist umkreisen sie die Lampen und kommen dabei direkt an der Beleuchtung zu Schaden, verlieren den Orientierungssinn oder werden Opfer von Fressfeinden. Neben Insekten beeinträchtigen diese Lichtquellen aber auch andere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse oder Eulen. Die Insektenbestände sind inzwischen bereits zurückgegangen, was auch den Bestand anderer Tiere wie Vögel, Amphibien oder Fledermäuse gefährdet. Auch Nachtfalter, die wie Wildbienen einen hohen Anteil an der Bestäubung leisten, werden geschädigt. Auch auf den Menschen hat die übermäßige Beleuchtung in der Nacht Auswirkungen auf die Schlafqualität.
Neue Straßenleuchten schützen seltene Fledermausart
In Emmendingen befindet sich eine Wochenstube der Fledermausart „Großes Mausohr“. Das Große Mausohr ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) streng geschützte Art, in Anhang II und IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) aufgeführt, und besonders lichtempfindlich. Eine vom Regierungspräsidium Freiburg beauftragte Untersuchung durch das tierökologische Institut Freiburg hat nachgewiesen, dass ein Großteil der Mausohren dieser Wochenstube die Rheinstraße und B3 queren, um in ihre Jagdgebiete zu gelangen (siehe Abbildung 2). Um dem grellen Licht der Lampen auszuweichen senkt ein Großteil der Tiere beim Überflug der Straßen die Flughöhe auf fast Bodenniveau. Dieses Verhalten bringt die Tiere in den Bereich des Straßenverkehrs und damit in den Gefahrenbereich der Kollision mit dem Verkehr. Eine Abschwächung der Lichtwirkungen zumindest im Bereich der nun nachgewiesenen Flugwege hilft dabei, langfristig den Erhalt der Wochenstube zu sichern und das Populationswachstum der Wochenstube fördern.
Damit Fledermäuse künftig sicherere die Rheinstraße und die B3 queren können, schafft die Stadt Emmendingen neue Leuchtmittel für mehrere Straßenlaternen an. Diese leuchten rötlich und werden von den geschützten Tieren weniger stark gemieden und sie sind damit sicherer unterwegs.
Die Stadtverwaltung lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung und Exkursion „Fledermäuse und Licht“ ein:
Wann: Mittwoch 27.11.2024 um 17.30 Uhr
Wo: Großer Sitzungssaal – Rathaus Emmendingen, Landvogtei