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Neues Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz – was bedeutet das konkret?
Neues Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz – was bedeutet das konkret?
Der Bundestag hat in den vergangenen Wochen das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gesetz für erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) beschlossen. Beide Gesetze sind ein weiterer Schritt die Treibhausgasneutralität bis 2040 zu erreichen und sollen zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Wärmeplanungsgesetz
Ein Wärmeplan ist eine langfristige strategische Fachplanung, die den Kommunen einen Weg aufzeigt, wie die Wärmeversorgung der Gebäude in Zukunft klimaneutral erfolgen kann.
Emmendingen ist schon durch das Landesrecht zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet. Im Herbst 2022 hat die Stadt ein Fachbüro mit der Durchführung der Wärmeplanung beauftragt. Nun befindet sich der Wärmeplan in der Finalisierung und wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 dem Stadtrat vorgelegt.
Aus dem Wärmeplan ergeben sich keine direkten Auswirkungen für Hauseigentümer_innen. Erst wenn es danach zu einer konkreten Gebietsausweisung für ein Wärmenetz kommt, können sich Auswirkungen auf Hauseigentümer_innen ergeben. Diese dafür notwendigen gezielten Prüfungen und die dann ggf. folgenden Gebietsausweisungen, beginnen erst nach dem Abschluss der Wärmeplanung und werden so im Stadtgebiet Emmendingen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Betroffene werden dann selbstverständlich frühzeitig informiert und in den Prozess miteinbezogen.
Gebäudeenergiegesetz
Durch das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) soll die Umstellung auf klimafreundliche Wärmeerzeugung in Gebäuden forciert werden. Hierfür müssen künftig bei Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energieträger eingesetzt werden.
In Neubaugebieten greift das GEG direkt ab dem 01.01.2024: die Heizung muss zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, wie zum Beispiel in Baulücken, gibt es längere Übergangsfristen: In Emmendingen (unter 100.000 Einwohnende) gilt der verpflichtende Erneuerbare-Energien-Anteil von 65% bei neuen Heizungen erst nach dem 30. Juni 2028.
Gibt es bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für ein Wärmenetz, können frühere Fristen greifen: Sofern ein Gebiet als Aus-/Neubaugebiet für Wärmenetze oder als Wasserstoffausbaugebiet ausgewiesen wird, greift die 65%-Erneuerbare-Regelung bereits einen Monat nach der Ausweisungsentscheidung.
Konkret bedeutet dies: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben und auch repariert werden. Es gibt keine Verpflichtung zum Austausch. Wenn die Heizung nach dem 30.6.28 kaputt geht und nicht reparabel ist, muss die neue Heizung den 65%-Anteil einhalten. Dabei gibt es Übergangslösungen und Härtefälle. Weitere Informationen finden sie unter energiewechsel.de









